RECHTSGEBIETE IN UNSERER RECHTSANWALTSKANZLEI IN PASSAU

WIR BETREUEN FOLGENDE RECHTSGEBIETE

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen, bei denen es um abhängige und unselbständige Erwerbstätigkeit geht. Es wird unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, und dem Kollektivarbeitsrecht zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern. Wir kümmern uns stets optimal um beide Seiten, je nachdem, wen wir vertreten: sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Kommen Sie auch für Anliegen im Bereich Verkehrsrecht in unsere Rechtsanwaltskanzlei in Passau. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Themen rund um dieses Rechtsgebiet einschließlich Unfallschadensregulierung sowie Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Das Verkehrsrecht setzt sich zusammen aus:

  • der Unfallschadensregulierung,
  • dem Verkehrszivilrecht (z.B. Mängel beim Fahrzeugkauf, Rückabwicklung eines Kaufvertrages, Garantie- und Gewährleistungsfälle),
  • dem Verkehrsstrafrecht (Straftaten mit Bezug oder im Umfeld eines Kraftfahrzeugs, Verteidigung bei Anklagen, Strafbefehlen, Stellungnahmen bei Anhörungen),
  • dem Bußgeldrecht / Verkehrsordnungswidrigkeiten-Recht (Bußgeldbescheid, Strafzettel, Anhörung durch die Bußgeldstelle) und
  • dem Verkehrsverwaltungsrecht (alles was mit dem Erwerb oder Verlust des Führerscheins/Fahrerlaubnis zusammenhängt).

Nach einem Verkehrsunfall mit dem Fahrrad, Motorrad, Pkw oder einem größeren Fahrzeug beraten wir Sie gerne darüber,

  • welche Ansprüche Sie bei einem Verkehrsunfall haben und
  • gegen wen diese geltend zu machen sind,
  • wie Sie diese Ansprüche am besten durchsetzen,
  • welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie hinsichtlich der Auswahl Ihrer Rechte haben und
  • ob Sie am besten die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
  • Um Sie hier optimal beraten zu können ist es wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig nach einem Unfall Kontakt mit uns aufnehmen!
  • Gerne unterstützen wir Sie dabei auch bei mit dem Verkehrsunfall zusammenhängenden Bußgeldverfahren oder Strafverfahren und helfen Ihnen Ihre Rechte zu wahren.

Im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens stehen wir Ihnen als Strafverteidiger gerne zur Seite. Wir beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten eine Strafe, einen Führerscheinentzug, ein Fahrverbot oder eine sonstige Sanktion abzuwenden oder gering zu halten.

Im Strafverfahren ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns durch ein Telefonat oder eine persönliche Besprechung am besten vor Einlassung zur Sache gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sehr dringend zu empfehlen, um Sie noch rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Verfahren informieren können.

Hier unterstützen und beraten wir Sie gerne:

  • sei es bei der Akteneinsicht,
  • vor oder bei einer Anhörung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft
  • bei der Einspruchseinlegung gegen einen Strafbefehl
  • bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
  • oder bei der Wahrnehmung eines Termins vor Gericht nach Anklageerhebung.

Sollten Sie einmal Post von der Polizei oder einer Bußgeldstelle erhalten beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder sonstige Sanktionen abzuwenden. Auch hier kann sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme durch ein Telefonat oder eine persönliche Besprechung sehr nützlich auf den weiteren Verfahrensgang auswirken, weil wir Sie zu diesem Zeitpunkt noch rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Verfahren informieren können, je nachdem, was die jeweilige Behörde gerade von Ihnen wissen will.

Hier unterstützen und beraten wir Sie gerne:

  • sei es bei der Akteneinsicht,
  • bei einer Anhörung durch die Polizei oder durch die Bußgeldbehörde
  • bei der Einspruchseinlegung und gegebenenfalls bei der Einspruchsbegründung
  • oder bei der Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit

Gerne beraten und vertreten wir Sie auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, das insbesondere alle Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens regelt. Wir unterstützen Sie hier unter anderem dabei Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen weiter, wenn es etwa um den Rücktritt von einem Vertrag geht oder um Schadensersatz.

Mit unserer kompetenten Hilfe im Bereich Erbrecht können Auseinandersetzungen gelöst oder idealerweise schon im Vorfeld vermieden werden.
Hier lohnt es sich in der Regel, relativ frühzeitig einen Rechtsbeistand beizuziehen.

Denn mit rechtlich versierter Unterstützung können Ihre Vorstellungen zur Nachlassregelung durchgesetzt und Probleme nach dem Erbfall ausgeschlossen werden.

Weit verzweigtes Immobilienrecht.

Viele Rechtsgebiete sind miteinander verwoben, Sie profitieren so zusätzlich von unserem Fachwissen in ähnlichen Bereichen: Ein Themenfeld, auf dem wir gerne für Sie tätig werden, ist das Immobilienrecht. Eng damit verknüpft sind zum Beispiel das Baurecht, das Architektenrecht und natürlich auch Mietrecht und WEG-Recht. Wie können wir Ihnen hier weiterhelfen?

Ebenso verhelfen wir Ihnen im Bereich Inkasso zu Ihrem Recht.

Bei der Durchsetzung von Forderungen unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Mahnverfahren, der Titulierung und der Zwangsvollstreckung.

Mietrecht betrifft so gut wie jeden Bürger.

Ähnlich wie beim Arbeitsrecht ist so gut wie jeder Bürger vom Mietrecht betroffen. Sollten Sie auf diesem Rechtsgebiet anwaltliche Hilfe benötigen, sind Sie bei uns in guten Händen. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen, sei es als Mieter oder als Vermieter.

Auch wenn es um Wohnungseigentum geht, sind wir für Sie da: Wenden sie sich in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts an uns.

Mit den Nachbarn in Frieden leben!

Überhang von Früchten auf ein benachbartes Grundstück, Abstecken von Grundstücksgrenzen, Abstand und Höhe von Bäumen und Hecken, Lärmbelästigung – all das gehört zum Nachbarrecht, das das Nebeneinander von Grundstücken regelt.

Das Nachbarrecht gehört offiziell zum Sachenrecht. Es beinhaltet alle Rechtsnormen, die Rechte am Grundstück betreffen.

Die Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei stehen Ihnen auch bei allen Angelegenheiten rund um dieses Rechtsgebiet jederzeit engagiert zur Seite.

Wir verhelfen Ihnen zu mehr Sicherheit bei einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Sie möchten gerne mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung vorsorgen? Wir unterstützen Sie dabei. Falls Sie in einem Notfall nicht mehr in der Lage sind, Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zuzulassen oder zu untersagen, greift die Patientenverfügung. Sie legen in diesem Dokument schriftlich fest, welche Handlungen an Ihnen als Patient vorgenommen werden dürfen und welche nicht.

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie tätig werden kann, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten. Gerne beraten wir Sie ausführlich darüber, wie Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung aussehen könnte.

Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Vorsorge für krank-heitsbedingte Ausfälle für Einzelunternehmen oder Alleingeschäfts-führer bzw. Vorstände von Gesellschaften.

Dieser Bereich des Verkehrsrechts befasst sich mit allen denkbaren behördlichen Erlaubnissen oder Gestattungen für Kfz oder Lkws sowie mit allen Fragen die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verlust des Führerscheins / der Fahrerlaubnis für verschiedene Fahrzeugklassen stehen.

Unter Verkehrszivilrecht versteht man alle vertraglichen Rechtsverhältnisse die mit einem Fahrzeug zusammenhängen. In diesem Bereich helfen wir Ihnen etwa gerne weiter sollten z.B.

  • nach einem Fahrzeugkauf Mängel am Fahrzeug auftreten
  • die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder Leasingvertrages nötig werden
  • Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestehen
  • Versicherungen für das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß Leistungen erbringen
  • oder Streit mit Versicherungen über die Höhe von Prämien oder Leistungen bestehen.
Gibt es Schwierigkeiten mit einer Versicherung?
Auch in solchen Fällen sind wir Ihr Rechtsbeistand bei allen privatrechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen.

Ein wichtiger Bereich des Zivilrechts ist das Vertragsrecht. Auch bei Angelegenheiten vertragsrechtlichen Inhalts stehen wir jederzeit professionell, zuverlässig und durchsetzungsstark auf Ihrer Seite.

Auch wenn es um Wohnungseigentum geht, sind wir für Sie da: Sei es im Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis.

Wenden sie sich in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts an uns, z.B. bei Fragen zur Beschlussanfechtung oder Eigentümerversammlung.

Was bedeutet eigentlich Werkvertragsrecht?

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer, ein Werk zu erstellen, was vom Auftraggeber natürlich vergütet muss. Hört sich wie ein ganz normaler Vertrag an? Ist es aber nicht. Es gibt hier Besonderheiten zu beachten, über deren Inhalt und Tragweite wir Sie gerne aufklären.

HABEN SIE FRAGEN ZU DEN GENANNTEN RECHTSGEBIETEN?

Möchten Sie gleich einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren? Dann rufen Sie uns gerne an:

Bahnhofstraße 32a, 94032 Passau

Telefon: 0851 – 37 93 21 0
Telefax: 0851 – 37 93 21 10

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